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   KG, 26.02.1973 - 12 U 1193/72   

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https://dejure.org/1973,816
KG, 26.02.1973 - 12 U 1193/72 (https://dejure.org/1973,816)
KG, Entscheidung vom 26.02.1973 - 12 U 1193/72 (https://dejure.org/1973,816)
KG, Entscheidung vom 26. Februar 1973 - 12 U 1193/72 (https://dejure.org/1973,816)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Beschwer; Rechtsmittelrecht; Dauer; Tod; Querschnittslähmung; Gefühlswahrnehmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 511a

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 607
  • MDR 1974, 315
  • VersR 1974, 249
  • OLGZ 1974, 33
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG München, 21.05.2010 - 10 U 2853/06

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Reichweite der so genannten

    dd) Verstößt der Geschädigte gegen die ihm obliegende Schadensminderungspflicht, weil er es unterläßt, einer ihm zumutbaren Erwerbstätigkeit nachzugehen, sind die erzielbaren (fiktiven) Einkünfte auf den Schaden anzurechnen (vgl. BGHZ 91, 357 [363 ff.] = NJW 1984, 2520; NJW 1974, 607 = VersR 1974, 142 [143] und NJW 1976, 1501 = VersR 1976, 877).
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2018 - 22 U 224/17

    Schmerzensgeldanspruch bei Gewalttat und Versterben

    Ein eigenes Schmerzensgeld des Verletzten bzw. sodann Verstorbenen bzw. Getöteten darf dabei nicht mit der Begründung vollständig aberkannt bzw. und auch nicht geringer bemessen werden, dass es nicht (mehr) dem Verletzten bzw. sodann Verstorbenen bzw. Getöteten, sondern nach dessen Tod seinen Erben zugutekommt (KG, Urteil vom 26.02.1973, 12 U 1193/72, juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.07.1993, 3 U 43/93, juris).
  • KG, 11.07.1996 - 12 U 3625/95

    Schmerzensgeldanspruch des Verunglückten bei unmittelbarer den Todesfolge

    Zwar ist das Schmerzensgeld nicht deshalb geringer anzusetzen, weil es nicht dem Verletzten, sondern nach dessen Tode seinen Erben zugute kommt; es ist jedoch in der Höhe zu bestimmen, wie es unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles in der Person des Geschädigten entstanden ist; dabei ist der Tod als solcher kein bei der Bemessung des Schmerzensgeldes maßgebender Gesichtspunkt; denn es ist begrifflich ausgeschlossen, dem Geschädigten hierfür einen Schadensersatz zu gewähren; die Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion kann hier nicht mehr Platz greifen (so Senat, NJW 1974, 607, 608 = DAR 1974, 73 = VersR 1974, 249 = MDR 1974, 315 ).
  • KG, 03.10.1988 - 12 U 291/88

    Mitverschulden; Beifahrer; Mitfahrer; Verkehrsunfall; Tod; Fahruntüchtig

    Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes ist von einer Doppelfunktion auszugehen (vgl. BGHZ 18, 149 = NJW 1955, 1675 ; KG NJW 1974, 607).
  • KG, 03.12.1990 - 12 U 5356/89

    Schmerzensgeld; Nierenversagen; Verkehrsunfall; Bauchtrauma; Tod

    Zugleich soll es dem Gedanken Rechnung tragen, daß der Schädiger dem Geschädigten Genugtuung dafür schuldet, was er ihm angetan hat (BGHZ 18, 149 = NJW 1955, 1675 ; NJW 1982, 2123 = DAR 1982, 326 ; KG OLGZ 1974, 33 = NJW 1974, 606 = DAR 1974, 73).
  • OLG Saarbrücken, 22.12.1978 - 3 U 191/77

    Schmerzensgeldanspruch; Person des Verletzten; Erlittene Schmerzen;

    Der Anspruch ist in der Person des Verletzten entstanden und nach den erlittenen Schmerzen bis zum Todeseintritt zu bemessen, wobei es ohne Bedeutung ist, daß die Entschädigung den Klägern als den Erben zukommt (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1977, 60; München VersR 1970, 643; KG VersR 1974, 249 ; Wussow, Unfallhaftpflichtrecht 12. Aufl., Rn. 1187 a.E.).
  • KG, 18.07.1984 - 22 U 4248/83

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Für die Bemessung des Schmerzensgeldes gelten die vom Kammergericht im Anschluss an die grundlegende Entscheidung des BGH (Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 6. Juli 1955, BGHZ 18, 149 ff.) entwickelten Grundsätze (KG, DAR 1974, 73 = NJW 1974, 607).
  • KG, 12.06.1975 - 12 U 277/75

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls; Anspruch auf

    Bei der Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs ist entsprechend der Rechtsprechung des Senats (vgl. KG in OLGZ 1974, 33 = DAR 1974, 73 = NJW 1974, 607 = VersR 1974, 429; KG in VersR 1972, 281; KG in DAR 1968, 181 = VersR 1969, 190) im Anschluß an die grundlegende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 18, 149 ff.) von der Doppelfunktion des Schmerzensgeldanspruchs auszugehen: Er soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für diejenigen Schäden bieten, die nicht vermögensrechtlicher Art sind und zugleich dem Gedanken Rechnung tragen, daß der Schädiger dem Geschädigten Genugtuung schuldet für das, was er ihm angetan hat.
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